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Zustimmung
im Einzelfall
Die technischen
Grundlagen für punktgestützte Glasscheiben sind nicht allgemein
baurechtlich geregelt. Es existiert kein Normenwerk, in dem diesbezüglich
technische Richtlinien festgelegt sind. Im Vorfeld ist mit der zuständigen
Baubehörde abzuklären, ob eine Zustimmung im Einzelfall erforderlich
ist, und ob seitens der Behörden Einwände gegen die geplante Konstruktion
bestehen. Wir empfehlen grundsätzlich für jeden Auftrag, für jede
Anwendung eine Zustimmung im Einzelfall bei der örtlichen Baubehörde
zu beantragen. Je nach Anforderung und Aufgabenstellung ist es ratsam,
ein etabliertes Glasstatikbüro mit der Betreibung der Zustimmung
zu beauftragen. Die Kosten für den statischen Nachweis und für das
Zustimmungsverfahren selbst betragen im Normalfall € 2.000,--
bis € 5.000,-- sofern keine Originalbauteilversuche gefordert
werden.
Werden
Glas Marte - Punkthaltesysteme verwendet, sind meist Kleinversuche
Grundlage der statischen Nachweise der Ausreiß- und Abscherkräfte.
Diese Versuche im Format 20 x 30 cm sind für alle auf dieser Homepage
angeführten Produkte auf Anfrage kostenfrei von uns erhältlich.
Sollten im Ausnahmefall keine Kleinversuchsergebnisse vorliegen,
so werden diese durch uns erbracht.
Bitte wenden Sie sich an
Glas Marte GmbH
Brachsenweg 39, 6900 Bregenz, Austria
Tel.: +43 (0)5574 6722 0
Fax: +43 (0)5574 6722 55
E-Mail: office@glasmarte.at
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