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Zustimmung im Einzelfall

Die technischen Grundlagen für punktgestützte Glasscheiben sind nicht allgemein baurechtlich geregelt. Es existiert kein Normenwerk, in dem diesbezüglich technische Richtlinien festgelegt sind. Im Vorfeld ist mit der zuständigen Baubehörde abzuklären, ob eine Zustimmung im Einzelfall erforderlich ist, und ob seitens der Behörden Einwände gegen die geplante Konstruktion bestehen. Wir empfehlen grundsätzlich für jeden Auftrag, für jede Anwendung eine Zustimmung im Einzelfall bei der örtlichen Baubehörde zu beantragen. Je nach Anforderung und Aufgabenstellung ist es ratsam, ein etabliertes Glasstatikbüro mit der Betreibung der Zustimmung zu beauftragen. Die Kosten für den statischen Nachweis und für das Zustimmungsverfahren selbst betragen im Normalfall € 2.000,-- bis € 5.000,-- sofern keine Originalbauteilversuche gefordert werden.

Werden Glas Marte - Punkthaltesysteme verwendet, sind meist Kleinversuche Grundlage der statischen Nachweise der Ausreiß- und Abscherkräfte. Diese Versuche im Format 20 x 30 cm sind für alle auf dieser Homepage angeführten Produkte auf Anfrage kostenfrei von uns erhältlich. Sollten im Ausnahmefall keine Kleinversuchsergebnisse vorliegen, so werden diese durch uns erbracht.


Bitte wenden Sie sich an

Glas Marte GmbH
Brachsenweg 39, 6900 Bregenz, Austria
Tel.: +43 (0)5574 6722 0
Fax: +43 (0)5574 6722 55
E-Mail: office@glasmarte.at